Haager
Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
1954
(Text>>)
Die immensen Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges waren
Anlass für eine neue Beurteilung des Problemkreises Kulturgüterschutz,
die letztlich am 14. Mai 1954 in Den Haag zum Abschluss der
bedeutendsten gesetzlichen Regelung auf dem Gebiet des internationalen
Kulturgüterschutzes durch zunächst 37 Staaten führte.
Ein wesentlicher Impuls ging dabei von der 1946 gegründeten
UNESCO (>>)
als UNO-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und
Kultur aus.
Österreich ist der Konvention 1964 beigetreten und hat
sich mit diesem Schritt verpflichtet, alle in der Konvention
vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen, die den Schutz
des Kulturgutes im Fall eines bewaffneten Konfliktes zum Ziel
haben.
Die Haager Konvention 1954 verpflichtet die Vertragsstaaten,
bereits in Friedenszeiten effiziente Schutzmaßnahmen
in präventiver Form für Kulturgüter zu treffen.
Dazu ist nicht nur die Mitarbeit des Militärs (>>),
sondern auch von zivilen Organisationen erforderlich.
In Österreich obliegt im Zivilbereich die Pflicht zur
Wahrnehmung der sich aus der Haager Konvention ergebenden
Agenden dem Bundesdenkmalamt (Website>>)
in Wien. 1968 wurde bei diesem ein Konventionsbüro
eingerichtet, dessen Hauptaufgabe es ist, für ganz Österreich
Ranglisten zu erstellen, mit welchen die
schützenswerten Kulturobjekte klassifiziert werden. Davon
sind laut Haager Konvention sowohl einzelne Baudenkmäler
als auch Gebäudegruppen, sogenannte Ensembles, sowie
auch größere Schutzzonen erfasst, welche bedeutende
Gebäudegruppen enthalten. Weiters fallen alle Aufbewahrungsorte
von Sammlungen beweglichen Kulturgutes sowie alle archäologischen
Stätten in den Schutzbereich.
Die Haager Konvention wurde zuletzt um das, am 26. März
1999 unterzeichnete und von Österreich 2002 ratifizierte,
2. Zusatzprotokoll (>>)
ergänzt, das insbesondere einen erhöhten Schutz
bei militärischen Auseinandersetzungen vorsieht und Regeln
für die strafrechtliche Verantwortlichkeit enthält.
Zudem wird der immer bedeutender werdenden Rolle der nichtstaatlichen
Organisationen (NGO´s) auf dem Gebiet des Kulturgüterschutzes
Rechnung getragen.
In den vom Bundesdenkmalamt erarbeiteten Sammelranglisten
sind die Kulturdenkmäler jedes Bundeslandes, ihrer Wertigkeit
entsprechend, eingeteilt in: |