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„Kulturelles Erbe” - Vermächtnis und Auftrag
lautete der Titel eines internationalen Symposiums vom 26. bis 28. September 2007 in Klagenfurt.
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10 Jahre Rumänische Gesellschaft für Kulturgüterschutz
Ein Beitrag des Präsidenten der ÖGKGS DDr. Gerhard Sladek.
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News-Archiv


KGS-Journal 2008

KGS-Journal 2008

(Archiv)

2. Zusatzprotokoll zur Haager Konvention 1954
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Das zum 100-jährigen Jubiläum der Haager Konvention über den Landkrieg 1899 am 26. März 1999 in den Haag unterzeichnete 2. Zusatzprotokoll wurde von Österreich im März 2002 ratifiziert. Für sein Inkrafttreten war jedoch die Hinterlegung von mindestens 20 Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden erforderlich. Am 9. März 2004 ist es schließlich mit dem Beitritt von Costa Rica als 20. Staat in Kraft getreten.

Als wesentlicher Punkt des 2. Zusatzprotokolls ist die Einführung einer neuen Schutzkategorie - nämlich des Begriffes: "verstärkter Schutz" zu nennen, der zu einer generellen Neubearbeitung der bestehenden Verzeichnisse und Register der unter Schutz stehenden Objekte führen muss. Insgesamt stehen wir der schwierigen Situation einer Neubewertung gegenüber. Eine auf das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das Bundesdenkmalamt zukommende zeit- und personalintensive Arbeit, welche jedoch dringend vorzunehmen ist, weil dadurch bzw. bis dahin die nachfolgende konkrete Auseinandersetzung mit den Objekten im Bereich Bundesministerium für Landesverteidigung blockiert ist.

Neu ist auch in Kapitel 2, Art.5, die Verpflichtung der Vertragsstaaten, "die für die Sicherung des Kulturgutes zuständigen Behörden zu bezeichnen" und entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen, wie: Erstellung von Verzeichnissen Planung von Notfallmaßnahmen Vorbereitung zur Verlagerung von Kulturgut oder die Bereitstellung von entsprechendem Schutz des Gutes an Ort und Stelle. In der neuen Situation bedeutet dies auch eine weitaus intensivere Verpflichtung zur Beschäftigung mit der Materie durch das Bundesministerium für Inneres als das bisher der Fall war.

Die in der Konvention zu vage gehaltene Ausnahmeklausel der zwingenden militärischen Notwendigkeit (Art.4 Abs.2) wird nun präziser formuliert (Art 6-9 des Protokolls). Neben inhaltlichen Kriterien (Vereinheitlichung mit dem Schutzstandard des 1. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen, BGBl. Nr. 527/1982) werden auch prozedurale Bedingungen vorgesehen, die für einen Angriff auf geschütztes Kulturgut vorhanden sein müssen. Dadurch lässt sich für den Ernstfall erhöhter Schutz von Kulturgut erwarten.

Im Kapitel 4 setzt sich das Protokoll mit der "strafrechtlichen Verantwortlichkeit und Gerichtsbarkeit" auseinander. Unter dem Eindruck vermehrter Zerstörungen, auch unter dem Gesichtspunkt von Attacken unter ethnischen Aspekten, bei welchen die Zerstörung von Kulturgut Primärziel und nicht etwa ein Teil der "Kollateralschäden" - was auch immer dieser hässliche Ausdruck bedeutet - war, sieht das Gesetzeswerk nunmehr konkrete Verfolgungsmaßnahmen und -möglichkeiten vor.

Als besondere Neuerung schafft das 2. Protokoll jetzt auch die Möglichkeit der Anwendung der Konvention bei nicht-internationalen Konflikten (Kapitel 5), d.h. bei Bürgerkriegen. Ein Mangel, der in jüngster Zeit vielfach zu schmerzlichen Diskussionen und Situationen der Ohnmacht geführt hat. Denn selbst bei gutem Willen internationaler Organisationen schützend für das Kulturgut tätig zu werden, gab es meist nicht einmal rechtliche Grundlagen dafür.

Ein interessanter Ansatzpunkt für die ÖGKGS eröffnet sich im Kapitel 6 (institutionelle Fragen). Artikel 27 konkretisiert die Aufgaben eines aus den Mitgliedsstaaten des Protokolls zu bildenden Ausschusses. Im Abs. 3 wird auf die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen (NGO) verwiesen, deren Ziele denen der Konvention sowie des 1. und 2. Protokolls gleichen. Damit ist eine auch formale Aufwertung der zahlreichen privaten Initiativen und NGO's erkennbar, zu denen auch die ÖGKGS zählt.

Österreichische Gesellschaft für Kulturgüterschutz, Palais Palffy, A-1010 Wien, Josefsplatz 6, Tel. +43 1 5200-50973, office@kulturgueterschutz.at