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KGS-Journal 2008

KGS-Journal 2008

(Archiv)

2. Zusatzprotokoll zum Haager Abkommen in Kraft getreten

 

Mit dem Beitritt Costa Ricas als 20. Staat ist das am 26. März 1999 in Den Haag unterzeichnete 2. Zusatzprotokoll zur Haager Konvention 1954 am 9. März 2004 in Kraft getreten.

Das 2. Zusatzprotokoll wurde von Österreich bereits im März 2002 ratifiziert. Für sein endgültiges Inkrafttreten waren jedoch 20 Beitritts- bzw. Ratifikationsurkunden erforderlich gewesen.

Das Zweite Protokoll präzisiert und ergänzt das Haager Abkommen von 1954 und das Erste Protokoll; es sieht folgende wichtige Neuerungen vor:


1. Im Gegensatz zum Haager Abkommen sind sämtliche Bestimmungen auch auf nicht internationale bewaffnete Konflikte anwendbar.

2. Die Ausnahmen vom generellen Schutz des Kulturgutes werden präzisiert.

3. Es werden weniger einschränkende Kriterien für die Unterstellung besonders schützenswerter Kulturgüter unter einem bereits im Haager Abkommen vorgesehenen Spezialschutz definiert.

4. Das Zweite Protokoll sieht detaillierte Straftatbestände und - für die schwersten Verstösse - eine umfassende Zuständigkeitsregelung vor.

5. Es präzisiert die im Haager Abkommen vorgesehenen Massnahmen, welche die Vertragsstaaten bereits in Friedenszeiten zum Schutz des Kulturgutes, insbesondere gegen Naturkatastrophen, treffen müssen.

siehe auch: 2. Zusatzprotokoll zum Haager Abkommen 1954

Österreichische Gesellschaft für Kulturgüterschutz, Palais Palffy, A-1010 Wien, Josefsplatz 6, Tel. +43 1 5200-50973, office@kulturgueterschutz.at