2. Zusatzprotokoll zum Haager Abkommen in Kraft
getreten
Mit dem Beitritt Costa Ricas als 20. Staat ist das am 26.
März 1999 in Den Haag unterzeichnete 2. Zusatzprotokoll
zur Haager Konvention 1954 am 9. März 2004 in Kraft getreten.
Das 2. Zusatzprotokoll wurde von Österreich bereits
im März 2002 ratifiziert. Für sein endgültiges
Inkrafttreten waren jedoch 20 Beitritts- bzw. Ratifikationsurkunden
erforderlich gewesen.
Das Zweite Protokoll präzisiert und ergänzt das
Haager Abkommen von 1954 und das Erste Protokoll; es sieht
folgende wichtige Neuerungen vor:
1. Im Gegensatz zum Haager Abkommen sind sämtliche Bestimmungen
auch auf nicht internationale bewaffnete Konflikte anwendbar.
2. Die Ausnahmen vom generellen Schutz des Kulturgutes werden
präzisiert.
3. Es werden weniger einschränkende Kriterien für
die Unterstellung besonders schützenswerter Kulturgüter
unter einem bereits im Haager Abkommen vorgesehenen Spezialschutz
definiert.
4. Das Zweite Protokoll sieht detaillierte Straftatbestände
und - für die schwersten Verstösse - eine umfassende
Zuständigkeitsregelung vor.
5. Es präzisiert die im Haager Abkommen vorgesehenen
Massnahmen, welche die Vertragsstaaten bereits in Friedenszeiten
zum Schutz des Kulturgutes, insbesondere gegen Naturkatastrophen,
treffen müssen.
siehe auch: 2. Zusatzprotokoll zum
Haager Abkommen 1954
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