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„Kulturelles Erbe” - Vermächtnis und Auftrag
lautete der Titel eines internationalen Symposiums vom 26. bis 28. September 2007 in Klagenfurt.
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10 Jahre Rumänische Gesellschaft für Kulturgüterschutz
Ein Beitrag des Präsidenten der ÖGKGS DDr. Gerhard Sladek.
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News-Archiv


KGS-Journal 2008

KGS-Journal 2008

(Archiv)

UNESCO - United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization
(Website>>)


Die UNESCO mit derzeit 190 Mitgliedstaaten ist eine der autonomen Sonderorganisationen, die mit den Vereinten Nationen durch eigene zwischenstaatliche Abkommen in Beziehung stehen. Sie hat ihren Sitz in Paris.

"Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden" - dies ist die Leitidee der UNESCO. Sie steht in der Präambel ihrer Verfassung, die 37 Staaten am 16. November 1945 in London unterzeichnet haben und die am 4. November 1946 in Kraft getreten ist.

Die Ziele der UNESCO sind in Artikel I.1 der UNESCO-Verfassung verankert: "Ziel der UNESCO ist es, durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen, um in der ganzen Welt die Achtung vor Recht und Gerechtigkeit, vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten zu stärken, die den Völkern der Welt ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion durch die Charta der Vereinten Nationen bestätigt worden sind".
Die UNESCO hat das wohl breiteste Programmspektrum aller UNO-Sonderorganisationen. Sie ist ein globales Forum der intellektuellen Zusammenarbeit auf folgenden Gebieten:

  • Bildung
  • Naturwissenschaften
  • Sozial- und Geisteswissenschaften
  • Kultur
  • Kommunikation und Information

 

Organe

Oberstes Entscheidungsgremium der UNESCO ist die Generalkonferenz, in der jeder Mitgliedsstaat mit einer Stimme vertreten ist. Sie tritt alle zwei Jahre in Paris zusammen und entscheidet über die grundsätzlichen Richtlinien sowie über Programm und Haushalt der Organisation.

Der Exekutivrat setzt sich aus 58 Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen, die von der Generalkonferenz gewählt werden. Er ist das Aufsichtsorgan zwischen den Generalkonferenzen, bereitet diese vor und überwacht die Durchführung des von der Generalkonferenz verabschiedeten Arbeitsprogramms.

Das Sekretariat steht unter der Leitung des Generaldirektors und koordiniert die praktische Umsetzung des UNESCO-Programms. An seiner Spitze steht seit November 1999 Generaldirektor Koichiro Matsuura. Hauptsitz ist Paris, es verfügt über Außenstellen auf der ganzen Welt.

Österreich und die UNESCO

Österreich ist der UNESCO am 13. August 1948 beigetreten. Nationales Organ der UNESCO in Österreich ist die Österreichische UNESCO-Kommission (Website>>), die gleichzeitig Österreich gegenüber der UNESCO vertritt. Sie ist ein eingetragener Verein, zu dessen Mitgliedern der Bund, vertreten durch das BMaA, das BMBWK und das BKA, die neun Bundesländer, sowie zahlreiche Institutionen gehören.
Wie die meisten Staaten ist Österreich ausserdem durch eine "Ständige Vertretung" in Paris akkreditiert.

Österreichische Gesellschaft für Kulturgüterschutz, Palais Palffy, A-1010 Wien, Josefsplatz 6, Tel. +43 1 5200-50973, office@kulturgueterschutz.at